Rechtliches
Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen dienen als allgemeine Vertragsgrundlage fuer die Leistungen von Thino Tech.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer alle Dienstleistungen, Produkte und digitalen Leistungen, die Thino Tech, Inhaber: Thinoshan Sivakumaran, Einzelunternehmen mit Sitz in Oberglatt, Zuerich, Schweiz, nachfolgend Auftragnehmer, gegenueber Kundinnen und Kunden, nachfolgend Auftraggeber, erbringt.
Die AGB gelten insbesondere fuer Dienstleistungen in den Bereichen Webseiten, Landing Pages, Webentwicklung, SaaS-Produkte, Web-Apps, Apps, AI-Loesungen, Automatisierungen, digitale Produkte, Beratung, technische Konzeption, Wartung und Support.
Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdruecklich schriftlich bestaetigt wurden.
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektauftrag, Vertrag, Pflichtenheft, Konzeptdokument oder einer schriftlichen Vereinbarung per E-Mail.
Leistungen, die nicht ausdruecklich im Angebot oder Projektumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und koennen separat verrechnet werden.
- Entwicklung von Webseiten und Landing Pages
- Entwicklung von SaaS-Produkten, Web-Apps und digitalen Plattformen
- App- und Mobile-Loesungen
- AI-Loesungen, AI-gestuetzte Funktionen und Automatisierungen
- Workflow-Automatisierungen und technische Integrationen
- digitale Produkte, Templates, Tools und Prototypen
- technische Beratung, Konzeption und Umsetzung
- Wartung, Weiterentwicklung und Support, sofern ausdruecklich vereinbart
3. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdruecklich eine Bindefrist genannt wird.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots, Bestaetigung per E-Mail, digitale Auftragsbestaetigung, Unterzeichnung eines Projektauftrags oder Vertrags oder durch tatsaechliche Inanspruchnahme der Leistung durch den Auftraggeber.
Aenderungen oder Ergaenzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss beduerfen einer schriftlichen Bestaetigung, auch per E-Mail.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle fuer die Auftragserfuellung notwendigen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollstaendig bereitzustellen.
Verzoegerungen, die durch verspaetete, unvollstaendige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Dadurch entstehender Mehraufwand kann zusaetzlich verrechnet werden.
Der Auftraggeber ist dafuer verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Bilder, Logos, Marken, Daten und Materialien rechtmaessig verwendet werden duerfen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Texte, Bilder, Logos, Grafiken und Markenmaterial
- Zugang zu Domains, Hosting, CMS, Datenbanken oder Drittanbieter-Tools
- technische Anforderungen und gewuenschte Funktionen
- Feedback und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen
- rechtlich erforderliche Inhalte wie Impressum, Datenschutzerklaerung, AGB oder Pflichtangaben
- Zugang zu Schnittstellen, APIs oder externen Systemen
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders vereinbart.
Sofern keine Mehrwertsteuerpflicht besteht, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sollte eine Mehrwertsteuerpflicht bestehen oder kuenftig eintreten, wird die Mehrwertsteuer gemaess den gesetzlichen Vorgaben zusaetzlich ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung pauschal, nach Aufwand, nach Stunden- oder Tagessatz, nach Projektphasen, in Teilzahlungen beziehungsweise Milestones oder als laufendes Monats- oder Wartungsmodell.
Der Auftragnehmer kann vor Projektbeginn oder waehrend des Projekts Akontozahlungen verlangen. Bei groesseren Projekten koennen Teilzahlungen nach Projektfortschritt oder Milestones vereinbart werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Arbeit erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zu beginnen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von 5 % pro Jahr zu berechnen.
Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, laufende Arbeiten, Uebergaben, Deployments, Zugaenge, Wartungsleistungen oder Support bis zur vollstaendigen Zahlung auszusetzen.
6. Projektablauf, Termine und Verzoegerungen
Projekttermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdruecklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Der Auftragnehmer bemueht sich um die Einhaltung vereinbarter Zeitplaene.
Verzoegerungen koennen insbesondere entstehen durch verspaetete Mitwirkung des Auftraggebers, zusaetzliche Aenderungswuensche, technische Probleme bei Drittanbietern, fehlende Freigaben, Aenderungen am Projektumfang oder unvorhersehbare technische Abhaengigkeiten.
In solchen Faellen verlaengern sich vereinbarte Fristen angemessen.
7. Aenderungswuensche und Zusatzaufwand
Aenderungswuensche nach Freigabe eines Angebots, Designs, Konzepts oder Entwicklungsstands koennen zusaetzlichen Aufwand verursachen.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber nach Moeglichkeit vorab ueber zusaetzlichen Aufwand informieren. Kleinere notwendige Anpassungen koennen nach Aufwand verrechnet werden, sofern sie zur Umsetzung des Projekts erforderlich sind.
- zusaetzliche Seiten oder Funktionen
- neue Integrationen
- groessere Designaenderungen
- nachtraegliche Strukturaenderungen
- zusaetzliche Sprachversionen
- Aenderungen an bereits freigegebenen Inhalten
- technische Anforderungen, die vorher nicht bekannt waren
8. Lieferung, Freigabe und Abnahme
Nach Lieferung oder Bereitstellung eines Projektstands hat der Auftraggeber die Leistung zu pruefen.
Maengel oder Aenderungswuensche sind innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rueckmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Eine Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn sie vom Auftraggeber veroeffentlicht, produktiv genutzt, bezahlt oder gegenueber Dritten verwendet wird.
9. Maengel und Gewaehrleistung
Der Auftragnehmer gewaehrleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
Maengel sind unverzueglich, spaetestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu melden und nachvollziehbar zu beschreiben.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. In der Regel stehen dem Auftragnehmer mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu.
Nicht als Maengel gelten insbesondere Aenderungswuensche ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, subjektive Designpraeferenzen nach erfolgter Freigabe, Einschraenkungen durch Drittanbieter, Aenderungen an APIs, Frameworks, Browsern, Hosting-Umgebungen oder externen Diensten, Fehler durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter sowie Probleme durch veraltete Systeme, Plugins, externe Tools oder unsachgemaesse Nutzung.
10. Drittanbieter, Hosting und externe Dienste
Zur Leistungserbringung koennen Drittanbieter eingesetzt oder integriert werden, insbesondere fuer Hosting und Deployment, Domains und DNS, Datenbanken, E-Mail-Dienste, Zahlungsdienste, Analytics sofern vereinbart, AI-Dienste, APIs, Cloud- und SaaS-Dienste, Open-Source-Software, Frameworks und Libraries.
Drittanbieter koennen eigene Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Preise, technische Einschraenkungen und Verfuegbarkeiten haben.
Der Auftragnehmer haftet nicht fuer Ausfaelle, Preisaenderungen, Funktionsaenderungen, Sicherheitsprobleme, API-Aenderungen, Datenverluste oder sonstige Stoerungen, die durch Drittanbieter verursacht werden.
Falls Drittanbieter-Kosten entstehen, werden diese vom Auftraggeber getragen, sofern nicht ausdruecklich anders vereinbart.
11. Hosting, Wartung und Betrieb
Hosting, Wartung, Sicherheitsupdates, Monitoring, Backups, Support, Weiterentwicklung und laufender Betrieb sind nur Bestandteil der Leistung, wenn sie ausdruecklich vereinbart wurden.
Nach Projektabschluss ist der Auftraggeber selbst fuer den laufenden Betrieb, Updates, Sicherheit, Inhalte, Zugangsdaten und Backups verantwortlich, sofern keine separate Wartungs- oder Supportvereinbarung besteht.
Bei laufenden Wartungs- oder Supportpaketen ergibt sich der genaue Umfang aus der jeweiligen Vereinbarung.
12. AI-Loesungen und Automatisierungen
Der Auftragnehmer kann AI-gestuetzte Loesungen, Automatisierungen, Chatbots, Workflows, Textgenerierung, Dokumentenverarbeitung, Datenanalysen oder aehnliche Funktionen konzipieren und umsetzen.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass AI-Systeme fehlerhafte, unvollstaendige, verzerrte oder unerwartete Ergebnisse liefern koennen. AI-Ausgaben sind vom Auftraggeber vor der Nutzung, Veroeffentlichung oder Weiterverarbeitung eigenverantwortlich zu pruefen.
Der Auftragnehmer uebernimmt keine Garantie fuer die inhaltliche Richtigkeit, Vollstaendigkeit, Rechtmaessigkeit oder wirtschaftliche Eignung automatisch erzeugter Inhalte, Empfehlungen oder Auswertungen.
Der Auftraggeber ist dafuer verantwortlich, AI-Ergebnisse vor der produktiven Nutzung zu kontrollieren, insbesondere bei rechtlichen, medizinischen, finanziellen, sicherheitsrelevanten oder geschaeftskritischen Entscheidungen.
13. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Der Auftragnehmer bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines Kundenprojekts Personendaten im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet, koennen zusaetzliche Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung erforderlich sein.
Der Auftraggeber bleibt fuer die Rechtmaessigkeit der Datenbearbeitung in seinem eigenen Geschaeftsbetrieb, seiner Website, App, Plattform oder SaaS-Loesung verantwortlich.
Der Auftraggeber ist insbesondere dafuer verantwortlich, dass notwendige Datenschutzerklaerungen, Einwilligungen, Informationspflichten, Cookie-Hinweise, Impressumsangaben und sonstige rechtliche Anforderungen fuer sein Angebot korrekt umgesetzt werden, sofern nicht ausdruecklich eine entsprechende Beratung oder Umsetzung vereinbart wurde.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur fuer die Zwecke des jeweiligen Projekts zu verwenden.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschaeftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kundendaten, technische Informationen, Projektunterlagen, interne Prozesse, Preis- und Angebotsinformationen sowie nicht veroeffentlichte Produktideen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhaeltnisses weiter.
15. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle urheberrechtlichen und sonstigen Rechte an Konzepten, Designs, Quellcode, Texten, Strukturen, Dokumentationen, Templates, Komponenten und digitalen Werken verbleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung beim Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart.
Nach vollstaendiger Bezahlung erhaelt der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell fuer ihn erstellten Arbeitsergebnissen fuer den vereinbarten Zweck. Sofern nicht ausdruecklich anders vereinbart, werden einfache, nicht ausschliessliche Nutzungsrechte uebertragen.
Nicht uebertragen werden Rechte an vorbestehenden Tools, Frameworks, Libraries, Templates, allgemeinen Komponenten, Know-how, internen Methoden oder wiederverwendbaren Bausteinen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, technische Muster, Ideen, Komponenten und Methoden auch fuer andere Projekte zu verwenden.
Fuer Open-Source-Software, Drittanbieter-Komponenten, Fonts, Bilder, Icons, APIs, Plugins und Libraries gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten, soweit sie sein Projekt betreffen.
16. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu nennen und in Portfolio, Website, Social Media oder Praesentationen zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdruecklich schriftlich widerspricht oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
Dies kann insbesondere Name oder Logo des Auftraggebers, kurze Projektbeschreibung, Screenshots, technische Eckdaten sowie einen Link zur veroeffentlichten Website oder Anwendung umfassen.
17. Zugangsdaten und Sicherheit
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten, API-Keys, Passwoerter und Administrationszugaenge sicher aufzubewahren und nur berechtigten Personen zugaenglich zu machen.
Der Auftragnehmer haftet nicht fuer Schaeden, die durch unsichere Passwoerter, Weitergabe von Zugangsdaten, unbefugte Zugriffe, fehlende Updates oder unsachgemaesse Nutzung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.
Der Auftragnehmer wird Zugangsdaten vertraulich behandeln und angemessene technische und organisatorische Massnahmen treffen.
18. Haftungsbeschraenkung
Der Auftragnehmer haftet nur fuer direkte Schaeden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulaessig, ist die Haftung ausgeschlossen fuer entgangenen Gewinn, mittelbare Schaeden, Folgeschaeden, Reputationsschaeden, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, Sicherheitsvorfaelle durch Drittanbieter, Ausfaelle von Hosting-, Cloud-, API- oder SaaS-Diensten, fehlerhafte Inhalte des Auftraggebers, AI-generierte fehlerhafte Inhalte oder Entscheidungen sowie Schaeden durch unsachgemaesse Nutzung.
Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulaessig, auf den Betrag beschraenkt, den der Auftraggeber fuer das betreffende Projekt oder die betreffende Leistung bezahlt hat.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
19. Kuendigung und Projektabbruch
Beide Parteien koennen den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kuendigen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
Bei Kuendigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen, angefallene Aufwaende, reservierte Ressourcen und entstandene Drittanbieter-Kosten zu vergueten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kuendigen, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten, rechtswidrigen oder missbraeuchlichen Projektinhalten, unzumutbarer Fortsetzung der Zusammenarbeit, Verletzung der Vertraulichkeit oder Nutzung der Leistungen fuer rechtswidrige Zwecke.
20. Rechtswidrige Inhalte und unzulaessige Nutzung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Projekte umzusetzen, zu hosten oder weiterzufuehren, die rechtswidrige, irrefuehrende, diskriminierende, betruegerische, gewaltverherrlichende, extremistische, pornografische oder sonst unzulaessige Inhalte enthalten.
Der Auftragnehmer kann die Umsetzung oder Fortfuehrung solcher Projekte ablehnen oder beenden.
Der Auftraggeber ist fuer die Rechtmaessigkeit seiner Inhalte, Angebote, Daten, Geschaeftsmodelle und Nutzung der erstellten digitalen Loesungen verantwortlich.
21. Aenderungen der AGB
Der Auftragnehmer behaelt sich vor, diese AGB jederzeit zu aendern.
Fuer laufende Projekte gelten grundsaetzlich die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gueltig waren, sofern nicht eine neue Version ausdruecklich vereinbart wird.
Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website des Auftragnehmers einsehbar.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhaeltnis ist, soweit gesetzlich zulaessig, Zuerich, Schweiz.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstaende bleiben vorbehalten.
23. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
Die unwirksame oder undurchfuehrbare Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der urspruenglichen Bestimmung moeglichst nahekommt.
24. Hinweis
Diese AGB dienen als allgemeine Vertragsgrundlage fuer die Leistungen von Thino Tech. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.
Je nach Projekt, Leistungsumfang, Datenbearbeitung oder Vertragsbeziehung koennen zusaetzliche Vereinbarungen erforderlich sein.
UID / Handelsregister: wird ergaenzt, sobald verfuegbar.
